Arbeitnehmer sollten sich zu Tatvorwürfen nicht selbst äußern

Arbeitnehmern, denen durch ihren Arbeitgeber ein strafbares Verhalten am Arbeitsplatz vorgeworfen wird, sollten sich in ihrem eigenen Interesse nur über einen Rechtsanwalt äußern, da jede nachteilige Aussage nicht nur arbeitsrechtlich für eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht, sondern im Zweifel auch strafrechtlich verwertet werden könnte. Schon bei scheinbaren „Bagatellen“ drohen nicht selten erhebliche Konsequenzen. Es droht nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern man läuft Gefahr später durch ein für Strafsachen zuständiges Gericht rechtskräftig verurteilt zu werden.


Nicht selten lauten die Tatvorwürfe Diebstahl oder Unterschlagung. Ob Maultauschen oder Pfandbons im Wert von 1,30 €, bereits eine „kleine“ Unterschlagung am Arbeitsplatz kann grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies hängt jedoch von den einzelnen Umständen wie Betriebszugehörigkeit und bisherigen Verhalten des Arbeitnehmers ab - wie das Bundesarbeitsgericht im „Fall Emmely“ (Az. 2 AZR 541/09) deutlich machte.



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