Rechtsanwalt Kay Reese Berlin
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Immunität - Schutz vor Strafverfolgung für Politiker
In der Diskussion um die mögliche Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Bundespräsident Christian Wulff wurde die Bedeutung der Immunität wieder deutlich. Der Bundespräsident genießt nach Artikel 60 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 46 Grundgesetz Immunität und damit Schutz vor Strafverfolgung. Ebenso sollen Parlamentarier keine Angst vor staatlichen Repressalien haben müssen, so dass die unabhängigen Volksvertreter ebenfalls durch die Immunität während ihrer Amtszeit geschützt sind. Gleichwohl kann die Immunität bei begründeten Anfangsverdacht aufgehoben werden.
Hierfür ist ein Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft an den Präsidenten des Deutschen Bundestags zu richten, soweit es die Mitglieder des Deutschen Bundestags anbetrifft. Zunächst wird der Vorgang durch den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags vorab geprüft. Bei Mitgliedern des Europaparlaments entscheidet das Plenum des Europaparlaments.
Von der Immunität unterscheidet sich die Indemnität, die Abgeordnete für ihre Äußerungen in einem Parlament auch nach Ablauf ihrer Amtszeit Schutz vor Strafverfolgung gewährt. Mehr dazu in dem Beitrag "Wie Indemnität und Immunität Politiker vor Strafverfolgung schützen".
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