Rechtsanwalt Kay Reese Berlin
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Ist der Download von Filmen im Internet strafbar?
Rund 10 % der weltweiten Datenströme kann die Plattform Youtube für sich verbuchen. Filme im Internet kostenlos herunterzuladen betrachten daher viele Internetnutzer als Selbstverständlichkeit. Der Download von Filmen oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere Musik, kann rechtlich jedoch höchst problematisch sein. Dies gilt im Speziellen für Internetseiten wie zum Beispiel kino.to oder die von der US-Justiz gesperrte Internetseite „Megaupload'.
Ob sich User, die auf solchen oder ähnlichen Video-Plattformen urheberrechtlich geschützte Werke (Kinofilme, Musik-Videos) kostenlos herunterladen, sich möglicherweise strafbar machen oder zivilrechtliche Ansprüche gegen sich aussetzen, damit befasst sich der Artikel „Kino.to – Sind Internetnutzer, die “Raubkopien” streamen, einer Strafverfolgung ausgesetzt?“.
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