Rechtsanwalt Kay Reese Berlin
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Opfer einer Straftat – Strafanzeige, Nebenklage und Adhäsionsverfahren
Für Opfer einer Straftat ist es immer gut, wenn sie von Anfang an einen mit dem Strafrecht vertrauten Fachanwalt einschalten. Denn als Geschädigter kann man nach der Strafprozessordnung bestimmte Rechte nur über einen Rechtsanwalt wahrnehmen. Hierzu zählt beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht. Darüber hinaus ist es immer günstig eine Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt verfassen zu lassen. Dieser kann von Anfang an einen geschilderten Sachverhalt korrekt subsumieren, also prüfen, welche Delikte in Frage kommen und ob die Tatbestandsvoraussetzungen für eine bestimmte Straftat überhaupt vorliegen.
Oftmals versuchen gewiefte Straftäter die Geschädigten mit juristischen Tricks auszumanövrieren, indem sie mit „Gegenanzeigen“ operieren. Sei es im Zweifel eine Strafanzeige wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung. Denn neigt ein Opfer (z.B. nach einer Gewalttat) aus menschlich durchaus nachvollziehbaren Gründen zu Übertreibungen kann sich eine Strafanzeige schnell zum Bumerang entwickeln. Nicht nur das, sondern die gesamte Sachverhaltsschilderung wird durch emotional begründete Abweichungen von der Wahrheit insgesamt völlig unglaubwürdig, so dass in vielen Fällen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den eigentlichen Täter droht.
Deshalb sollten sich Opfer einer Straftat von Anfang an, an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden und diesen den Sachverhalt schildern. Der erfahrene Rechtsanwalt kann dann den Fall strafrechtlich wie zivilrechtlich prüfen und die notwendigen Maßnahmen einleiten, damit eine Straftat zu Ihrem Nachteil für den Täter nicht ohne Konsequenzen bleibt. Des Weiteren kann ein Rechtsanwalt prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Nebenklage oder ein Adhäsionsverfahren vorliegen. Mit dem Adhäsionsverfahren können Opfer einer Straftat unter bestimmten Umständen im Rahmen eines Strafverfahren ihre Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtlich durchsetzen.
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