Rechtsanwalt Kay Reese Berlin
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Touristen sollten sich informieren, damit der Urlaub nicht im Gefängnis endet
Im Ausland kann man schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wenn man die dortigen Bestimmungen nicht beachtet. Zum Teil drohen im Ausland für „Delikte“, die in Deutschland noch nicht einmal als Ordnungswidrigkeit verfolgt würden, drakonische Strafen. Schon am Flughafen kann man sich viel Ärger ersparen, wenn man die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen beachtet. Dies gilt natürlich ebenso bei der Ausreise aus und bei der Einreise nach Deutschland. Schnell kann man am Flughafen zum „Straftäter“ werden. So muss beispielsweise mitgeführtes Bargeld ab 10.000 Euro angemeldet werden und bestimmte „Souvenirs“ sollten besser nicht nach Deutschland eingeführt werden. Damit sind nicht etwa die Drogenkuriere angesprochen, sondern ganz normale Touristen, die das Artenschutzabkommen nicht kennen und seltene Tiere - oder was davon übrig geblieben ist – in Form einer Handtasche mitbringen wollen. Solche Taten sind an Flughäfen an der Tagesordnung und verunstalten daher auch die jeweilige Kriminalstatistik. Frankfurt am Main ist demnach Hochburg des Verbrechens.
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