Rechtsanwalt für Markenrecht
Rechtsanwalt Kay Reese Berlin
„Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“ (§ 3 Abs. 1 MarkenG).
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrecht und gehört zum gewerblichen Rechtsschutz.
Die Kanzlei hat sich auf sowohl auf die Verteidigung Ihrer Marke als auch auf die Abwehr markenrechtlicher Ansprüche spezialisiert.
Im Markenrecht ist oftmals Eile geboten, da gerichtliche Verfahren meist im einstweiligen Rechtsschutz betrieben werden.
Auch bei der Anmeldung einer Marke können wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen.

