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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Kay Reese Berlin

Das Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis.


Verkehrszivilrecht

In vielen Kanzleien wird das Verkehrszivilrecht eher stiefmütterlich betreut.
Wir haben uns für Sie auf das Verkehrsrecht spezialisiert, um zum Beispiel
Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall bestmöglich durchzusetzen.
Die Versicherungen zahlen oftmals nur den vom Geschädigten geforderten Betrag. Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat und nicht fahrbereit ist, hat der Versicherer Ihnen einen Nutzungsausfall in Höhe von 14 Tagen zu zahlen, in Berlin sogar unabhängig davon, ob Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen.

Was viele nicht wissen: Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat auch die Anwaltskosten des schuldlos Geschädigten zu übernehmen, es entstehen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts keine zusätzlichen Kosten. Ab einem Schaden von über 700 € netto können Sie auch einen freien Sachverständigen mit der Schadenermittlung beauftragen. Gerne sprechen wir Empfehlungen aus.


Verkehrsstrafrecht

Mit dem Verkehrsstrafrecht kommt man schneller in Berührung, als einem lieb ist. Die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden sind oft einschneidend. Zum Beispiel wird der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt oder nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort beschlagnahmt. Oder man gerät ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden wegen fahrlässiger Körperverletzung,
weil bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt wurde.

Wir haben uns auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen spezialisiert und erarbeiten gerne zusammen mit Ihnen einen Lösungsweg. In vielen Fällen zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung die für die Verteidigung anfallenden Kosten.


Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird geprägt von den Bußgeldsachen.

Wichtig ist es, möglichst früh einen Verteidiger mit der Einholung einer Akteneinsicht zu mandatieren. Aus unserer Praxis heraus kann man sagen, dass es keine aussichtslosen Fälle gibt. Gerade in Bußgeldsachen gibt es
viele Fehlerquellen. Jeder Fall wird von uns gewissenhaft überprüft
und einem optimalen Ergebnis zugeführt.

Auch in Bußgeldsachen werden die anfallenden Kosten meistens von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Den Deckungsschutz holen wir
gerne für Sie ein.


Recht der Fahrerlaubnis

Das Recht der Fahrerlaubnis ist äußerst komplex.

Wann werden Punkte in Flensburg getilgt?
Wie ist das mit der sogenannten Überliegefrist?
Wann muss ein Aufbauseminar absolviert werden?
Das sind nur einige Fragen aus der alltäglichen Praxis.

Auch das EU-Recht spielt in diesen Bereich seit einigen Jahren eine große Rolle. Darf ein Deutscher, gegen den eine MPU in Deutschland angeordnet wurde, in der Bundesrepublik mit einem Polnischen Führerschein ein Kraftfahrzeug führen?

Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen rund um Ihren Führerschein beratend zur Verfügung.

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