Bußgeldbescheid, Punkte, Fahrverbot? Wir prüfen Ihren Fall.

Aus unserer Praxis wissen wir: Aussichtslose Fälle gibt es kaum. Gerade bei Messungen gibt es viele Fehlerquellen. Wichtig ist, früh einen Verteidiger einzuschalten.

Wobei wir Sie verteidigen

  • Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße

  • Rotlichtverstöße

  • Handy am Steuer

  • Alkohol oder Drogen am Steuer (Ordnungswidrigkeit)

  • Drohendes Fahrverbot

  • Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg

Rund um Ihren Führerschein

Das Recht der Fahrerlaubnis ist komplex: Wann werden Punkte getilgt? Was gilt bei der Überliegefrist? Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wann wird eine MPU angeordnet? Auch EU-Recht spielt eine Rolle – etwa bei ausländischen Führerscheinen.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Ihren Führerschein.

Berlin

Fristen beachten – und zunächst schweigen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Auf dem Anhörungsbogen müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen – nicht zur Sache. Melden Sie sich bei uns, bevor Sie sich zum Vorwurf äußern. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob sich eine Verteidigung lohnt.

So gehen wir vor

Jeder Fall wird gewissenhaft geprüft und einem optimalen Ergebnis zugeführt.

1. Unterlagen senden

Schicken Sie uns Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – ein Foto per E-Mail genügt.

2. Akteneinsicht

Wir fordern die Ermittlungsakte an, einschließlich Messprotokoll und Beweisfoto.

3. Prüfung

Wir prüfen Messung, Eichung, Fahreridentifizierung und das Verfahren auf Fehler.

4. Verteidigung

Wir legen Einspruch ein und vertreten Sie – bis vor Gericht, wenn es sich lohnt.

Fragen zu Bußgeldsachen

In Bußgeldsachen werden die anfallenden Kosten meistens von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Den Deckungsschutz holen wir gerne für Sie ein.
Im Bußgeldrecht richten sich die Anwaltsgebühren nach gesetzlichen Rahmengebühren. Bevor Kosten entstehen, besprechen wir mit Ihnen offen, ob sich eine Verteidigung lohnt.
Das lässt sich meist erst nach Akteneinsicht beurteilen. Aus unserer Erfahrung gibt es gerade bei Messverfahren viele Fehlerquellen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich die Prüfung.
Berlin

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