Unfall gehabt? Wir holen Ihnen alles, was Ihnen zusteht.

Versicherungen zahlen oft nur, was ausdrücklich gefordert wird. Wir regulieren Ihren Unfallschaden vollständig – und bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch unsere Kosten.

Was Ihnen nach einem Unfall zustehen kann

Viele Kanzleien betreuen das Verkehrszivilrecht nebenbei. Wir haben uns darauf spezialisiert, Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall bestmöglich durchzusetzen – gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und, wenn nötig, vor Gericht.

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

  • Wertminderung Ihres Fahrzeugs

  • Sachverständigenkosten – ab einem Schaden von über 700 Euro netto dürfen Sie einen freien Gutachter beauftragen

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen

  • Abschleppkosten und Unkostenpauschale

  • Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden bei Verletzungen

  • Ihre Anwaltskosten

Berlin

Totalschaden? Nutzungsausfall auch ohne Neukauf.

Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, muss die Versicherung Ihnen Nutzungsausfall zahlen – in Berlin für 14 Tage sogar unabhängig davon, ob Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen.

Solche Details entscheiden darüber, ob Sie Ihr Geld vollständig bekommen. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen unabhängigen Sachverständigen.

So läuft die Regulierung ab

Unkompliziert und meist komplett ohne Termin in der Kanzlei.

1. Sie melden sich

Telefonisch oder per E-Mail. Fotos, Polizeibericht und die Daten des Unfallgegners helfen uns beim Start.

2. Schaden dokumentieren

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt die Schadenhöhe. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen jemanden.

3. Wir fordern

Wir melden alle Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an und überwachen Fristen und Zahlungen.

4. Sie erhalten Ihr Geld

Kürzt die Versicherung, fordern wir nach – und setzen Ihre Ansprüche notfalls vor Gericht durch.

Ihre Kasko zahlt nicht?

Auch die eigene Fahrzeugversicherung verweigert nach einem Unfall oder Diebstahl manchmal die Zahlung – häufig mit dem Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung. Gerade bei einer Totalentwendung des Fahrzeugs kommt es oft zum Streit. Wir setzen Ihre Ansprüche aus der Kaskoversicherung durch.

Nicht unser Gebiet

Andere Versicherungsangelegenheiten bearbeiten wir nicht – zum Beispiel:

  • Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Kranken- und Zahnzusatzversicherungen

  • Hausrat-, Wohngebäude-, Reise- und private Haftpflichtversicherungen

Fragen zur Unfallregulierung

Nein. Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.
Ja. Ab einem Schaden von über 700 Euro netto können Sie einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – Sie müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Dann werden die Ansprüche nach der Haftungsquote verteilt. Wir prüfen die Haftungsfrage und klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
In den meisten Fällen nicht. Die Regulierung lässt sich telefonisch, per E-Mail und digital abwickeln.
Berlin

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