Unfall gehabt? Wir holen Ihnen alles, was Ihnen zusteht.
Versicherungen zahlen oft nur, was ausdrücklich gefordert wird. Wir regulieren Ihren Unfallschaden vollständig – und bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch unsere Kosten.
Was Ihnen nach einem Unfall zustehen kann
Viele Kanzleien betreuen das Verkehrszivilrecht nebenbei. Wir haben uns darauf spezialisiert, Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall bestmöglich durchzusetzen – gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und, wenn nötig, vor Gericht.
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
Wertminderung Ihres Fahrzeugs
Sachverständigenkosten – ab einem Schaden von über 700 Euro netto dürfen Sie einen freien Gutachter beauftragen
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Abschleppkosten und Unkostenpauschale
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden bei Verletzungen
Ihre Anwaltskosten

Totalschaden? Nutzungsausfall auch ohne Neukauf.
Solche Details entscheiden darüber, ob Sie Ihr Geld vollständig bekommen. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen unabhängigen Sachverständigen.
So läuft die Regulierung ab
1. Sie melden sich
2. Schaden dokumentieren
3. Wir fordern
4. Sie erhalten Ihr Geld
Ihre Kasko zahlt nicht?
Auch die eigene Fahrzeugversicherung verweigert nach einem Unfall oder Diebstahl manchmal die Zahlung – häufig mit dem Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung. Gerade bei einer Totalentwendung des Fahrzeugs kommt es oft zum Streit. Wir setzen Ihre Ansprüche aus der Kaskoversicherung durch.
Nicht unser Gebiet
Andere Versicherungsangelegenheiten bearbeiten wir nicht – zum Beispiel:
Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Kranken- und Zahnzusatzversicherungen
Hausrat-, Wohngebäude-, Reise- und private Haftpflichtversicherungen
Fragen zur Unfallregulierung

