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REESE RECHTSANWÄLTE

Geschäftsführer: Rechtsanwalt Kay Reese

Kurfürstendamm 103/104
10711 Berlin

Tel.: 030 - 88 71 99 66
Fax: 030 - 88 71 99 77
Email: info@reese-rae.de

Zweigniederlassung:

Gänsemarkt 44

20354 Hamburg
Tel.: 040 - 28008774-40
Fax: 040 - 28008774-41

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:

Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstr. 9
10179 Berlin
Telefon: (030) 306931-0
Telefax :(030) 30693199
E-Mail: info@rak-berlin.de

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE211838557

Eingetragen im Handelsregister Berlin (Charlottenburg) HRB 217605

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Informationen nach DL-InfoV:

Rechtsanwalt Kay Reese ist als Einzelunternehmer tätig und betreibt die Rechtsanwaltskanzlei Kay Reese.

Kay Reese wurde durch die Rechtsanwaltskammer Berlin die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht verliehen.

Rechtsanwalt Kay Reese unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über eine Versicherungssumme von 2.500.000 EUR bei der Allianz Versicherung.

Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten: a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Oft berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert), wobei sich die Höhe der Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), §§ 2 Abs. 1 und 2, 13 RVG, bestimmt. In einigen Fällen schlagen wir den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor, soweit der Umfang und die Bedeutung der Angelegenheit es erfordern. Im Bereich des Straßenverkehrsstraf- und Bußgeldrecht richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach so genannten Rahmengebühren.

Für Meinungsverschiedenheiten zwischen Herrn Rechtsanwalt Kay Reese und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreites die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden. Die Anschrift lautet: Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin, schlichtungsstelle@brak.de, www.brak.de.