Strafverteidigung – engagiert und vertraulich.
Vorladung, Durchsuchung, Anklage oder Haftsache: Wir verteidigen Sie vom ersten Schreiben der Polizei bis zum Urteil. Fachanwalt für Strafrecht seit 2010.

Erst die Akte, dann die Aussage.
Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen. Melden Sie sich stattdessen bei uns – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.
Schneller betroffen, als man denkt
Nach einer Trunkenheitsfahrt oder einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort wird oft sofort der Führerschein beschlagnahmt. Wird bei einem Unfall jemand verletzt, ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wir sind auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen spezialisiert:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs
Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wir verteidigen Sie auch im
Allgemeinen Strafrecht
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
in Haftsachen
in Berufungsverfahren
Außerdem vertreten wir Verletzte als Nebenkläger. In ausgewählten Fällen ist auch eine Verteidigung als Pflichtverteidiger möglich.
Fachanwalt für Strafrecht
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Kay Reese mit Beschluss vom 09.06.2010 aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse gestattet, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Voraussetzung dafür sind unter anderem die Bearbeitung von mindestens 60 Strafsachen und mehr als 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder höheren Gerichten. Jedes Jahr weist der Fachanwalt mindestens 15 Stunden Fortbildung nach.
Fragen zur Strafverteidigung

