Strafverteidigung – engagiert und vertraulich.

Vorladung, Durchsuchung, Anklage oder Haftsache: Wir verteidigen Sie vom ersten Schreiben der Polizei bis zum Urteil. Fachanwalt für Strafrecht seit 2010.

Strafverteidigung

Erst die Akte, dann die Aussage.

Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Äußern Sie sich zu den Vorwürfen erst, nachdem Ihr Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte hatte.

Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen. Melden Sie sich stattdessen bei uns – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

Schneller betroffen, als man denkt

Nach einer Trunkenheitsfahrt oder einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort wird oft sofort der Führerschein beschlagnahmt. Wird bei einem Unfall jemand verletzt, ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wir sind auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen spezialisiert:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)

  • Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wir verteidigen Sie auch im

  • Allgemeinen Strafrecht

  • Jugendstrafrecht

  • Betäubungsmittelstrafrecht

  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

  • in Haftsachen

  • in Berufungsverfahren

Außerdem vertreten wir Verletzte als Nebenkläger. In ausgewählten Fällen ist auch eine Verteidigung als Pflichtverteidiger möglich.

Fachanwalt für Strafrecht

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Kay Reese mit Beschluss vom 09.06.2010 aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse gestattet, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Voraussetzung dafür sind unter anderem die Bearbeitung von mindestens 60 Strafsachen und mehr als 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder höheren Gerichten. Jedes Jahr weist der Fachanwalt mindestens 15 Stunden Fortbildung nach.

Fragen zur Strafverteidigung

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zu folgen oder auszusagen. Rufen Sie uns an – wir beantragen Akteneinsicht und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Melden Sie sich so schnell wie möglich. Wir prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig ist, und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein zurückbekommen.
In vielen Fällen, insbesondere im Verkehrsstrafrecht, zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Verteidigung. Die Deckungszusage holen wir gerne für Sie ein.
Berlin

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